Winterhalbjahr mit besonderen Risiken


Dunkelheit und Kälte sind nicht zu unterschätzen!

Im Winterhalbjahr sind die Wassertemperaturen um einiges tiefer als im Sommerhalbjahr. Es gilt zu beachten, dass eine Unterkühlung (Hypothermie) des Körpers tödliche Folgen haben kann. Als Faustregel gilt: pro Grad Wassertemperatur = Zeit in Minuten zum Überleben

In Kleinbooten (1x und 2x oder 2-) ist das Tragen der Schwimmwesten im Winterhalbjahr ab November empfohlen. Die Junioren verhalten sich gemäss den Weisungen der Trainer. Laut BSV muss eine Schwimmhilfe mitgeführt werden, sofern der Abstand zum Ufer mehr als 300m beträgt. Unsere Fahrordnung auf dem See führt dazu, dass immer eine Schwimmhilfe mitzuführen ist.

Automatische Schwimmwesten müssen gewartet werden. Eine entsprechende Marke mit Verfalldatum ist an den Westen angebracht. Jede Person ist eigenverantwortlich dafür zuständig, dass seine Schwimmweste im Ernstfall auch funktioniert.

Bitte beachtet auch die SRV Safety Norm. Besondere RISIKEN.

 


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