Sicherheit


Grundsätzlich gilt, dass jeder für seine eigene Sicherheit verantwortlich ist und – da Rudern ein Teamsport ist – sich verantwortungsbewusst um die Sicherheit seiner Mitmenschen sorgt.

Nicht jede Tätigkeit kann mit Regeln und Gesetzen vorgeschrieben werden: Es gilt der gesunde Menschenverstand!

NOTFALL AUF dem SEE!  Hier gehts zum Notfallschema

Als Basis dient die SWISS ROWING SAFETY NORM, die der SRV 2020 erlassen hat.

 

Folgende Punkte sind für den Seeclub Sursee geregelt und gelten als verbindlich.

Schwimmen  

Sichere Schwimmfähigkeiten werden für den Rudersport vorausgesetzt!

 Logbuch  

VOR jeder Ausfahrt wird eingetragen, welche Mannschaft mit welchem Boot auf dem Wasser ist. Nach der Ausfahrt wird der Eintrag mit den Angaben zur Route sowie den geruderten Kilometern ergänzt und eventuelle Bootsschäden im System vermerkt. Der Austrag aus dem System bedeutet, dass alle Ruderer wohlbehalten zurück sind. 

 Ruderordnung  

Hier gehts zur RUDERORDNUNG Die Ruderordnung regelt den Ruderbetrieb (Stand 24.05.2017)

 Fahrordnung Hier gehts zur FAHRORDNUNG Diese Fahrordnung wurde zusammen mit dem Seeclub Sempach erarbeitet und ist für beide Clubs verbindlich. Bitte unbedingt einhalten und Gastruderer ggf. zur Fahrordnung informieren, um Zusammenstösse zu vermeiden.
Sturmwarn-zeichen Starkwindwarnung: 40 x blinken pro Minute, d.h. ca. alle 1,5 Sekunden. Die Meldung wird ausgelöst, wenn Windböen von 25-33 Knoten (ca. 46-61 km/h) erwartet werden.
Es darf unter folgenden Bedingungen gerudert werden:
– Es befindet sich mindestens ein sehr erfahrener Ruderer im Boot
– Die Meteoverhältnisse wurden genau studiert (z.B. via Meteoapp, Swissmeteo)
– Die Ausfahrt geht nicht über die Linie “weisses Haus“ Bucht Oberkirch auf Nottwiler-Seite und Obussier auf Eicher Seite hinaus.
– Es wird stets in Ufernähe gerudert.
Junioren gemäss Anweisungen der Trainer.
Sturmwarnung: 90 x blinken pro Minute, d.h. innert 2 Sekunden 3 x blinken. Es werden Windböen von über 33 Knoten (über ca. 61 km/h) erwartet.
– STOPP Rudern ist VERBOTEN
– Wer auf dem See ist, kommt unverzüglich zurück.

Sturmwarnung per SMS?
Aktuelle Sturmwarnung Seepolizei, Sempachersee und Vierwaldstättersee
 Windprognosen  

Prognosen der METEOTEST

 Schwimmhilfe »Wir verweisen ausdrücklich auf die Weisungen des Binnenschifffahrtsverordnung (BSV). Eine Schwimmhilfe ist gemäss BSV obligatorisch und in den Booten mitzuführen, welche ausserhalb der äusseren Uferzone (300 m vom Ufer) verkehren. Die Fahrordnung auf dem Sempachersee zwingt das Fahren ausserhalb dieser Zone. Die Schwimmhilfe muss zum Gewicht der Person passen. Wir empfehlen als Schwimmhilfe eine Schwimmweste einzusetzen. Schwimmhilfe wie auch Schwimmwesten sind private Sicherheitsausrüstungen. Während den Wintermonaten (ab Herbstregatta Sursee bis zum Anrudern) wird dringend empfohlen, bei Ausfahrten im Einer (1x) oder Zweier-Ohne/Mit (2-/2+) eine persönliche Schwimmweste zu tragen..
 Notfall auf See  

Hier gehts zum Notfallkonzept